Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen – und damit das Aus für die Riester-Rente besiegelt. An ihre Stelle tritt ab dem 1. Januar 2027 das Altersvorsorgedepot. Was auf den ersten Blick wie eine weitere trockene Finanzreform klingt, ist für dich als Arzt gleich aus mehreren Gründen relevant. Wir ordnen den Beschluss ein – pragmatisch, mit ärztlicher Brille und ohne Finanzbranchen-Werbeprosa.
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich zertifiziertes Wertpapierdepot, in das du steuerlich gefördert für deinen Ruhestand einzahlst. Der große Unterschied zu Riester: Es gibt keine Pflicht zur Beitragsgarantie mehr. Damit lässt sich erstmals kapitalmarktnah und ohne teuren Versicherungsmantel staatlich gefördert anlegen – zum Beispiel in breit gestreute Aktien-ETFs.
Wer weiterhin Sicherheit möchte, kann zu einem Garantieprodukt greifen. Diese bleiben in zwei Varianten bestehen:
- 100 % Beitragsgarantie – maximale Sicherheit, geringe Renditechance
- 80 % Beitragsgarantie – etwas mehr Spielraum für renditeorientierte Anlagen
Das Altersvorsorgedepot selbst richtet sich klar an alle, die ihre Renditechancen nutzen wollen und dafür Wertschwankungen in der Ansparphase akzeptieren.
So funktioniert die neue staatliche Förderung
Die komplizierte Zulagenlogik von Riester verschwindet. Stattdessen bekommst du eine beitragsproportionale Zulage:
- 30 Cent pro Euro Eigenbeitrag, bis 1.200 € jährlich
- 20 Cent pro Euro für weitere 600 €, also bis 1.800 € jährlich
- Ab 2029: Erhöhung auf 35 Cent pro Euro für die ersten 1.200 €
Maximal sind damit 480 Euro Grundzulage pro Jahr möglich – bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro (150 Euro monatlich).
Was für Ärzte wichtiger ist: Der Sonderausgabenabzug
Ehrlich gesagt: Bei einem durchschnittlichen ärztlichen Einkommen wirst du über die Zulage allein nicht reich. Den eigentlichen Hebel bildet – wie schon bei Riester – der Sonderausgabenabzug im Rahmen der Günstigerprüfung. Und hier sieht die Rechnung bei einem Grenzsteuersatz von 42 % (oder dem Reichensteuersatz von 45 %) deutlich attraktiver aus.
Sobald Detailinformationen zur exakten steuerlichen Behandlung vorliegen, rechnen wir dir das in einem Folgebeitrag anhand typischer Einkommenssituationen durch (Assistenzarzt, Oberärztin, niedergelassener Kollege).
Das Standarddepot: Einsteigerprodukt mit Kostendeckel
Eine echte Neuerung ist das Standarddepot. Jeder Anbieter muss künftig ein solches Produkt anbieten – oder das eines Kooperationspartners vermitteln. Die Idee: ein einfaches Einsteigerprodukt mit Standardeinstellungen, bei dem du nur dann aktiv entscheiden musst, wenn du abweichen willst.
Wichtig für dich als Sparer: Für das Standarddepot gilt eine Effektivkosten-Obergrenze von 1,5 Prozent. Das klingt im ersten Moment gut – ist im Vergleich zu modernen ETF-Sparplänen außerhalb der geförderten Welt (oft unter 0,3 %) aber immer noch hoch. Die Finanzbranche kritisiert diesen Wert bereits, und es ist durchaus denkbar, dass der Bundestag hier nachschärft.
Flexiblere Auszahlung – ohne Zwangsverrentung
Einer der größten Schwachpunkte von Riester war die Pflicht zur Verrentung ab 85. Beim Altersvorsorgedepot hast du künftig die Wahl:
- Lebenslange Leibrente – garantierte Zahlung bis zum Lebensende
- Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr – ohne Pflicht zur Restkapitalverrentung
Gerade für Ärzte, die typischerweise eine überdurchschnittliche Lebenserwartung und häufig substanzielles Zusatzvermögen haben, eröffnet der Auszahlungsplan echte Gestaltungsmöglichkeiten.
Der wunde Punkt: Was ist mit dem Versorgungswerk?
Jetzt kommt der Teil, der dich als Leser von erfolgreicharzt.de besonders interessieren dürfte – und der den Kabinettsbeschluss für einen Großteil unserer Berufsgruppe derzeit noch unbefriedigend macht.
Die Förderberechtigung für das Altersvorsorgedepot knüpft im Kabinettsentwurf – wie schon bei Riester – grundsätzlich an die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung an. Und genau da beginnt das ärztliche Problem:
- Angestellte Klinikärzte, die sich zugunsten ihres Versorgungswerks von der GRV haben befreien lassen: nicht direkt förderberechtigt.
- Niedergelassene Ärzte, die ausschließlich ins Versorgungswerk einzahlen: nicht direkt förderberechtigt.
- Mittelbar förderberechtigt: Allenfalls über einen in der GRV pflichtversicherten Ehepartner.
Kurz: Ein Großteil der Ärzteschaft wäre nach dem aktuellen Gesetzentwurf von den Direktzulagen ausgeschlossen. Das passt politisch kaum zu dem erklärten Ziel, “breite Bevölkerungsschichten” zur kapitalmarktorientierten Vorsorge zu motivieren. Entsprechend laut ist die Kritik – von Verbänden, aber auch aus der Finanzpolitik.
Unsere Einschätzung: Hier wird sich im parlamentarischen Verfahren sehr wahrscheinlich noch etwas bewegen. Überstürz also nichts. Wir bleiben am Thema dran und melden uns, sobald die finale Fassung steht.
Frühstart-Rente: 10 Euro pro Monat für deine Kinder
Parallel zur Altersvorsorgereform hat das Kabinett Eckpunkte für die Frühstart-Rente beschlossen. Das Modell:
- Für jedes Kind ab dem vollendeten 6. Lebensjahr können Eltern ein Altersvorsorgedepot eröffnen.
- Der Staat zahlt 10 Euro pro Monat dazu, bis zum 18. Geburtstag.
- Für Eltern, die kein Depot eröffnen, gibt es eine staatliche Auffanglösung.
Auf den ersten Blick wirkt das bescheiden – 1.440 Euro staatliche Förderung über zwölf Jahre. Der eigentliche Punkt ist aber der Zinseszinseffekt über Jahrzehnte. Wenn du als Elternteil konsequent zusätzlich einzahlst (was bei typischen Arzthaushalten gut machbar ist), lässt sich für deine Kinder ein substanzielles Alterskapital anlegen. Die Details werden in einem eigenen Gesetz im Laufe des Jahres 2026 geregelt.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Solltest du – etwa über deinen Ehepartner – bereits einen Riester-Vertrag haben: Keine Panik.
- Bestandsschutz: Bestehende Verträge laufen weiter und können weiter bespart werden.
- Neuabschluss: Ab 1. Januar 2027 sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich.
- Wechsel: Ein freiwilliger Wechsel vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot soll möglich sein – die Modalitäten werden noch konkretisiert.
Unsere Empfehlung: Kündige deinen Riester-Vertrag jetzt nicht voreilig. Warte ab, bis die Detailregelungen zum Wechsel vorliegen. Sonst riskierst du, die staatlichen Förderungen der Vergangenheit zurückzahlen zu müssen.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzentwurf geht jetzt in den Bundestag, anschließend in den Bundesrat. Realistischerweise rechnen wir mit einer finalen Verabschiedung im Frühjahr oder Frühsommer 2026. Bis zum geplanten Start am 1. Januar 2027 bleibt damit Zeit für:
- Änderungen am Entwurf – vor allem bei Förderberechtigung, Kostenobergrenze und Regelungen für Selbstständige und Versorgungswerksmitglieder
- Den Aufbau konkreter Produktangebote (ING, Trade Republic, Scalable Capital, DKB und andere haben bereits Interesse signalisiert)
- Die Zertifizierung der neuen Verträge durch das Bundeszentralamt für Steuern
- Eine fundierte eigene Positionierung
Fazit: Solide Reform mit einem ärztlichen Haken
Das Altersvorsorgedepot ist ein echter Schritt nach vorn – endlich kapitalmarktnahe Vorsorge ohne renditetötende Garantien, dafür mit einfacher Förderlogik und flexibler Auszahlung. Für angestellte Ärzte in der gesetzlichen Rentenversicherung ist das Produkt ein interessanter neuer Baustein. Für den Großteil der Versorgungswerksmitglieder bleibt nach dem Kabinettsbeschluss vorerst ein großes Fragezeichen.
Unsere Empfehlung an dich: Abwarten und beobachten. Stelle jetzt nicht übereilt deine Vorsorgestrategie um. Die bewährten Säulen der ärztlichen Altersvorsorge – Versorgungswerk, Basis-/Rürup-Rente und ggf. betriebliche Altersvorsorge – bleiben auch nach dieser Reform bestehen. Das Altersvorsorgedepot kann ein spannender zusätzlicher Baustein werden. Mehr, aber eben auch nicht weniger.
Sobald die finale Gesetzesfassung steht, melden wir uns mit einem ausführlichen Folgebeitrag – inklusive Rechenbeispielen für typische ärztliche Einkommenssituationen.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Altersvorsorgedepot
Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Der geplante Starttermin ist der 1. Januar 2027. Bis dahin müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen, und die Anbieter müssen ihre Produkte zertifizieren lassen.
Ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente?
Ja. Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und können weitergeführt werden.
Können Ärzte mit Versorgungswerk das Altersvorsorgedepot nutzen?
Nach dem aktuellen Kabinettsentwurf sind nur in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte direkt förderberechtigt. Das schließt einen Großteil der Ärzteschaft derzeit aus. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass der Bundestag hier nachbessert.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Pro Euro Eigenbeitrag gibt es 30 Cent Zulage bis 1.200 € Jahreseinzahlung, darüber 20 Cent bis 1.800 €. Die maximale Grundzulage beträgt damit 480 € jährlich. Hinzu kommt der Sonderausgabenabzug, der gerade bei höheren Einkommen der eigentliche Hebel ist.
Was ist die Frühstart-Rente?
Eine staatliche Förderung von 10 Euro pro Monat für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren, die in ein individuelles Altersvorsorgedepot fließt. Eltern können zusätzlich einzahlen und so für ihre Kinder ein Alterskapital aufbauen.
Sollte ich jetzt schon etwas tun?
Nein, keine überhasteten Entscheidungen. Warte die finale Gesetzesfassung im Laufe des Jahres 2026 ab. Kündige insbesondere keinen bestehenden Riester-Vertrag voreilig – sonst drohen Rückforderungen staatlicher Förderungen.






