Was der Bundestag geändert hat – der Vorher-Nachher-Überblick
Es ist der Durchbruch, auf den wir gehofft haben: Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 27. März 2026, das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet – und den Kabinettsentwurf in einem für die Ärzteschaft entscheidenden Punkt nachgebessert. Die wichtigste Nachricht vorneweg: Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind künftig direkt förderberechtigt. Damit ist einer der größten Kritikpunkte aus dem Dezember vom Tisch.
In unserem Beitrag vom 18. Dezember 2025 hatten wir geschrieben: “Hier wird sich im parlamentarischen Verfahren sehr wahrscheinlich noch etwas bewegen.” Es ist eingetreten – und zwar deutlicher, als viele Beobachter erwartet hatten. Was der Bundestag konkret beschlossen hat, wie die neue Förderung aussieht und was du jetzt tun solltest, liest du in diesem Beitrag.
Der Kabinettsentwurf vom 17. Dezember 2025 war schon ein Fortschritt gegenüber Riester. Was die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Finanzausschuss und in der Bundestagsdebatte ergänzt haben, ist aber in mehreren Punkten substantiell:
| Punkt | Kabinettsentwurf (Dez. 2025) | Bundestagsbeschluss (März 2026) |
|---|---|---|
| Förderberechtigte | Nur GRV-Pflichtversicherte | Auch Selbstständige & Versorgungswerksmitglieder |
| Grundzulage | 30 Cent/Euro bis 1.200 €, 20 Cent bis 1.800 € (max. 480 €) | 50 % auf erste 360 €, 25 % auf weitere 1.440 € (max. 540 €) |
| Kinderzulage | 300 € pro Kind bei 1.200 € Eigenbeitrag | 300 € pro Kind bereits ab 300 € Eigenbeitrag (25 €/Monat) |
| Kostendeckel Standardprodukt | 1,5 % | 1,0 % |
| Staatliches Angebot | Nur private Anbieter | Zusätzlich öffentliches Standarddepot |
| Berufseinsteiger | Keine Extra-Regelung | 200 € Einmalbonus unter 25 Jahren |
| Anzahl Verträge | Unbegrenzt | Maximal 2 geförderte Neuverträge |
Die Kernnachricht für Ärzte: Du bist drin
Der Kabinettsentwurf hatte die Förderberechtigung – wie schon bei Riester – an die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung geknüpft. Damit wären die meisten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie viele angestellte Klinikärzte, die sich zugunsten ihres Versorgungswerks von der GRV befreit haben, außen vor geblieben.
Der Bundestag hat diesen Geburtsfehler korrigiert. Förderberechtigt sind künftig alle unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen in Deutschland – und damit ausdrücklich auch:
- Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die ausschließlich ins Versorgungswerk einzahlen
- Angestellte Klinikärzte, die von der GRV befreit sind
- Freiberufler aller Art (inkl. Gutachterärzte, Praxisvertreter, etc.)
Konkret bedeutet das: Du kannst ab dem 1. Januar 2027 ein Altersvorsorgedepot eröffnen, bekommst direkt die staatliche Zulage und kannst zusätzlich den Sonderausgabenabzug über die Günstigerprüfung geltend machen. Endlich.
Die neue Förderung im Detail
Die Zulagenstruktur wurde komplett umgebaut – und zwar so, dass kleine und mittlere Beträge stärker gefördert werden, Vielsparer aber auch nicht schlechter gestellt sind.
Grundzulage: Bis zu 540 Euro pro Jahr
Die neue Grundzulage ist zweistufig aufgebaut:
- 50 % Förderung auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr (= max. 180 € Zulage)
- 25 % Förderung auf die weiteren 1.440 € Eigenbeitrag (= max. 360 € Zulage)
- Maximum: 540 € Grundzulage bei 1.800 € Eigenbeitrag (150 €/Monat)
Das ist eine echte Verbesserung: Wer nur 30 € im Monat sparen kann, bekommt jetzt 180 € Zulage obendrauf – das entspricht einer Förderquote von 50 %. Im alten Riester-System wäre das nicht annähernd erreichbar gewesen.
Kinderzulage: 300 Euro pro Kind – einfacher zu bekommen
Die Kinderzulage bleibt bei 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind – wird aber deutlich früher erreicht: Bereits bei einem Eigenbeitrag von 300 € pro Jahr (25 €/Monat) fließt die volle Kinderzulage. Im ursprünglichen Entwurf wäre dafür ein Eigenbeitrag von 1.200 € nötig gewesen.
Für ärztliche Familien, in denen typischerweise das Geld für Sparraten vorhanden ist, lohnt sich die Rechnung besonders. Zwei Kinder plus 150 €/Monat Sparrate bedeuten: 540 € Grundzulage + 600 € Kinderzulagen = 1.140 € staatliche Zulage auf 1.800 € Eigenbeitrag.
Extra-Boni für junge Ärztinnen und Ärzte
Zwei Neuerungen richten sich speziell an Berufseinsteiger:
- Berufseinsteiger-Bonus: Einmalig 200 € für Sparer unter 25 Jahren beim Vertragsabschluss
- Geringverdiener-Bonus: 175 € jährlich bei entsprechend niedrigem Einkommen
Für Studierende der Humanmedizin, PJler und junge Assistenzärztinnen, die früh mit der Vorsorge beginnen, ein kleiner, aber spürbarer zusätzlicher Hebel.
Rechenbeispiel: Was das Altersvorsorgedepot für dich bedeutet
Nehmen wir eine typische Situation: Niedergelassene Fachärztin, 42 Jahre alt, zwei Kinder (8 und 10), Spitzensteuersatz (45 %).
Sie zahlt den Maximalförderbetrag von 1.800 € pro Jahr (150 €/Monat) ein:
- Eigenbeitrag: 1.800 €
- Grundzulage: 540 €
- Kinderzulagen (2 × 300 €): 600 €
- Gesamteinzahlung ins Depot: 2.940 €
Dazu kommt der Sonderausgabenabzug über die Günstigerprüfung. Bei 45 % Grenzsteuersatz auf 2.940 € ergibt sich eine Steuerersparnis von 1.323 €. Davon werden die bereits ausgezahlten Zulagen (1.140 €) abgezogen – die zusätzliche Steuererstattung beträgt also 183 €.
Gesamtförderung: 1.140 € Zulagen + 183 € Steuererstattung = 1.323 € bei 1.800 € Eigenbeitrag. Effektive Förderquote: 73,5 %. Netto zahlt die Ärztin also nur rund 477 € aus eigener Tasche für eine Depoteinzahlung von 2.940 € – die zudem in der Ansparphase vollständig steuerfrei wächst.
Klar, die spätere Auszahlung wird nachgelagert besteuert. Aber gerade bei der zu erwartenden Steuerprogression im Ruhestand und dem Zinseszinseffekt über Jahrzehnte bleibt der Hebel spürbar.
Der neue Kostendeckel: 1 Prozent für Standardprodukte
Die im Dezember noch geplanten 1,5 % Effektivkosten für Standarddepots sind vom Tisch. Der Bundestag hat auf 1,0 % gesenkt. Verbraucherschützer hätten sich deutlich weniger gewünscht (zum Vergleich: Moderne ETF-Sparpläne außerhalb der geförderten Welt liegen oft bei 0,2 %), aber es ist ein klarer Fortschritt gegenüber dem Durchschnitt der Riester-Welt.
Wichtig zu wissen: Der Kostendeckel gilt nur für Standardprodukte. Andere Altersvorsorgedepots können weiterhin teurer sein. Das ist die Stelle, an der du als Sparer aufpassen musst: Förderung ist kein Selbstzweck, wenn das Produkt teuer ist. Vergleiche genau die Effektivkosten, laufenden Gebühren und “versteckten” Produktkosten, bevor du abschließt.
Staatliches Depot: Neuer Anbieter am Markt
Eine kurz vor Torschluss eingefügte Änderung hat in der Finanzbranche für einigen Unmut gesorgt: Neben privaten Anbietern kann künftig auch ein öffentlicher Träger ein Standarddepot anbieten – vergleichbar mit dem schwedischen Modell der staatlichen Rentenfonds. Die Details werden per Rechtsverordnung geregelt. Klar ist: Das wird ein Benchmark-Produkt werden, an dem sich die Privaten messen lassen müssen. Das dürfte den Wettbewerb und die Kosten weiter drücken.
Achtung: Maximal 2 neue geförderte Verträge
Eine wichtige neue Regel, die in der Berichterstattung noch etwas untergeht: Wer nach dem 31. Dezember 2026 mehr als zwei neue Altersvorsorgeverträge abschließt, bekommt ab dem dritten Vertrag keine Förderung mehr. Und der dritte Vertrag wird auch nicht als zertifizierter Altersvorsorgevertrag behandelt.
Das zielt darauf ab, das unkontrollierte “Stapeln” geförderter Verträge durch aggressive Vermittler zu verhindern. Für dich heißt das: Plane deine Vertragsstruktur bewusst. Wenn du ohnehin schon eine Basis-/Rürup-Rente hast und über das Altersvorsorgedepot nachdenkst, solltest du dir gut überlegen, ob und wann du noch weitere geförderte Verträge abschließt.
Was passiert jetzt mit bestehenden Riester-Verträgen?
Die Regeln bleiben wie im Kabinettsentwurf vorgesehen:
- Bestandsschutz: Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter.
- Kein Neuabschluss: Ab 1. Januar 2027 sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich.
- Wechsel ins Altersvorsorgedepot: Möglich, ohne Rückzahlung bisheriger Zulagen. Achtung: Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten können anfallen.
- Alternative zum Wechsel: Bestehenden Vertrag behalten und per Erklärung gegenüber dem Anbieter ausschließlich in die neue Fördersystematik wechseln.
Unsere Empfehlung bleibt: Kündige keinen Riester-Vertrag voreilig. Warte die konkreten Wechselmodalitäten ab und rechne im Einzelfall durch, ob sich der Wechsel für dich lohnt. Oft ist die saubere Trennung (Altvertrag still legen, neu im Altersvorsorgedepot sparen) die bessere Option.
Frühstart-Rente für Kinder: Stand der Dinge
Die parallel geplante Frühstart-Rente (10 € staatlicher Zuschuss pro Monat für Kinder ab 6 Jahren) wird in einem eigenen Gesetz geregelt, das im Laufe des Jahres 2026 verabschiedet werden soll. Hier gibt es noch keine finale Beschlussfassung. Sobald das Gesetz steht, melden wir uns mit einem separaten Beitrag.
So geht es weiter: Bundesrat am 24. April
Der nächste Schritt ist die Beratung im Bundesrat am 24. April 2026. Inhaltliche Änderungen sind unwahrscheinlich – bei einem Gesetz mit steuerlichen Regelungen ist eine Zustimmung zu erwarten. Ein Vermittlungsverfahren ist theoretisch möglich, wird aber von Beobachtern für unwahrscheinlich gehalten. Realistischerweise können wir mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch im Frühsommer 2026 rechnen.
Danach beginnt die Zertifizierungsphase. Banken, Fondsgesellschaften, Neobroker und Versicherer bereiten bereits Produkte vor – ING, Trade Republic, Scalable Capital, DKB und einige Versorgungswerke haben konkretes Interesse signalisiert. Der Markt für das Altersvorsorgedepot dürfte im Laufe des Jahres 2026 sehr schnell sichtbar werden.
Unsere Handlungsempfehlung: Was du jetzt tun solltest
- Durchatmen. Das Gesetz ist jetzt weitgehend final. Du hast bis Jahresende 2026 Zeit, dich fundiert zu entscheiden.
- Vorsorgestruktur analysieren. Prüfe, wie dein aktueller Mix aus Versorgungswerk, Basis-/Rürup-Rente, ggf. bAV und privater Geldanlage aufgestellt ist. Wo ist die Rentenlücke? Wo sind die Steuerhebel?
- Vertragsanzahl planen. Wegen der Zwei-Verträge-Regel solltest du strategisch denken, welche geförderten Verträge du ab 2027 neu abschließt.
- Anbietermarkt beobachten. Die ersten Angebote werden im Herbst/Winter 2026 kommen. Vergleiche nicht blind das erste verfügbare Produkt, sondern warte auf Auswahl.
- Bei größeren Entscheidungen Beratung einholen. Eine unabhängige Honorarberatung oder deine Steuerkanzlei kann dir die individuelle Rechnung aufmachen – das ist bei ärztlichen Einkommensstrukturen oft lohnender als jede Pauschalempfehlung.
Wir halten dich auf dem Laufenden, sobald die Zustimmung des Bundesrats erfolgt ist und die ersten konkreten Produkte am Markt sind. Dann wird es auch Zeit für einen Detail-Vergleich der Anbieter.
FAQ: Altersvorsorgedepot nach dem Bundestagsbeschluss
Ist das Altersvorsorgedepot jetzt final beschlossen?
Der Bundestag hat am 27. März 2026 zugestimmt. Es fehlt noch die Zustimmung des Bundesrats am 24. April 2026. Inhaltliche Änderungen sind unwahrscheinlich, der Starttermin 1. Januar 2027 bleibt bestehen.
Können Ärzte im Versorgungswerk jetzt das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja. Der Bundestag hat die Förderberechtigung ausdrücklich auf Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke ausgeweitet. Damit sind auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie von der GRV befreite Klinikärzte direkt förderberechtigt.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Pro kindergeldberechtigtem Kind kommen 300 Euro Kinderzulage dazu – bereits ab 300 Euro Eigenbeitrag pro Jahr erreichbar. Zusätzlich greift der Sonderausgabenabzug über die Günstigerprüfung.
Was kostet ein Altersvorsorgedepot?
Für das Standarddepot gilt eine Effektivkosten-Obergrenze von 1,0 Prozent. Andere Altersvorsorgedepots können teurer sein. Vor Abschluss unbedingt Effektivkosten und laufende Gebühren vergleichen.
Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Die ersten zertifizierten Produkte kommen ab dem 1. Januar 2027 auf den Markt. Bis dahin haben die Anbieter Zeit, ihre Produkte zertifizieren zu lassen.
Sollte ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Nein, nicht voreilig. Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz. Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist möglich, muss aber individuell gerechnet werden. Bei Unsicherheit: Vertrag ruhen lassen und parallel im neuen System sparen – oft die sauberste Lösung.
Was bedeutet die Zwei-Verträge-Regel konkret?
Ab dem 1. Januar 2027 bekommst du maximal für zwei neue Altersvorsorgeverträge die staatliche Förderung. Ab dem dritten Neuvertrag fließen keine Zulagen mehr. Bestandsverträge (z. B. Riester) zählen nicht mit. Wichtig für alle, die bereits mehrere Vorsorgebausteine haben oder planen.






