10. Dezember 2025

Versorgungswerk-Skandale: Was die Fälle VZB und BVK für Ärzte bedeuten

Verständlich & Klar

  • Beim Versorgungswerk der Berliner Zahnärztekammer (VZB) drohen Verluste von bis zu 1,1 Milliarden Euro durch unzulässige Hochrisiko-Investments. Rund 10.000 Zahnärzte aus Berlin, Brandenburg und Bremen müssen mit Rentenkürzungen und höheren Beiträgen rechnen.
  • Bei der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) summieren sich die Verluste aus riskanten US-Immobiliengeschäften auf bis zu 800 Millionen Euro.
  • Betroffen sind 2,3 Millionen Versicherte aus 14 Versorgungseinrichtungen – darunter auch Ärzte und Apotheker in Bayern.
  • In beiden Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft. Es geht um Compliance-Verstöße, mutmaßliche Vorteilsnahme und mögliche Interessenkonflikte einzelner Verantwortlicher.
  • Die Skandale legen strukturelle Schwächen im System offen: Renditedruck, Klumpenrisiken, fehlende Transparenz und unzureichende Kontrolle.
  • Die wichtigste Konsequenz für dich: Verlass dich nicht ausschließlich auf dein Versorgungswerk. Eine breit aufgestellte Altersvorsorge über mehrere Säulen ist heute wichtiger denn je.

Was lange als sicher galt, steht plötzlich zur Diskussion

Berufsständische Versorgungswerke galten Jahrzehnte lang als verlässliche Säule der Altersvorsorge für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Kammerberufe. Keine schwankenden Märkte, keine Versicherungskonzerne, die Gewinne abschöpfen – stattdessen eine solide, zweckgebundene Institution im öffentlichen Recht, die das Geld ihrer Mitglieder treuhänderisch verwaltet.

Dieses Bild hat in den letzten Jahren erhebliche Risse bekommen. Zwei Fälle haben 2024 und 2025 für bundesweites Aufsehen gesorgt: das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) und die Bayerische Versorgungskammer (BVK). Beide Fälle unterscheiden sich in ihrer Schwere erheblich – teilen aber dieselben strukturellen Wurzeln. Und beide sind aus Sicht der ärztlichen Altersvorsorge mehr als nur Randnotizen.

Fall 1: Das VZB-Desaster – Milliarden verzockt, Ermittlungen eingeleitet

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin ist das wohl dramatischste Beispiel für das, was bei einem berufsständischen Versorgungswerk schiefgehen kann.

Was ist passiert? Ab etwa 2013 begann das VZB, die Pflichtbeiträge seiner rund 10.000 Mitglieder aus Berlin, Brandenburg und Bremen zunehmend in hochriskante und teils fragwürdige Anlagen zu investieren. Der Hintergrund war eine ökonomische Logik, die damals viele Versorgungswerke unter Druck setzte: Die lang anhaltende Niedrigzinsphase ließ klassische festverzinsliche Wertpapiere kaum noch Rendite abwerfen. Um die versprochenen Versorgungszusagen halten zu können, suchten viele Werke nach alternativen Ertragsquellen – und gerieten dabei teils weit außerhalb ihrer eigentlichen Kompetenz.

Das VZB investierte in Start-ups, in Digital-Versicherer, in Luxushotels auf Ibiza, Sardinien und in Schottland, in Immobilienprojekte und in das Berliner Insurtech-Startup Element Insurance – an dem es sich mit einem Anteil von rund 80 % beteiligte. Als Element Insurance 2025 kollabierte, nachdem es seine Rückversicherung verloren hatte und die BaFin ein Betriebsverbot aussprach, hatte das VZB allein durch dieses Engagement über 110 Millionen Euro an Pflichtbeiträgen seiner Mitglieder verloren. Auch eine Beteiligung am Immobilienimperium des inzwischen insolventen René Benko (Signa) soll dabei gewesen sein.

Das Gesamtbild ist verheerend: Stand Ende November 2025 geht das VZB selbst von einem Verlust von rund 1,1 Milliarden Euro aus – das entspricht etwa der Hälfte des gesamten Anlagevermögens von rund 2,2 Milliarden Euro. Die neue Führung beschrieb die Anlagepraxis der vergangenen Jahre als „unzulässig, unvernünftig und strukturell fehlgesteuert” und räumte ein, dass ein Teil der Investments sowohl gegen VZB-eigene Richtlinien als auch gegen Landes- und Bundesrecht verstoßen habe.

Strafrechtliche Ermittlungen. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat Ermittlungsverfahren gegen mehrere ehemalige Mitglieder des Verwaltungsausschusses eingeleitet – wegen des Anfangsverdachts der Vorteilsnahme, Bestechlichkeit und Beihilfe. Der hauptamtliche Verwaltungsdirektor des VZB wurde bereits im Januar 2025 vom Werk getrennt. Anwälte warnen: Der Fall hat sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Dimensionen, und das VZB hat selbst zwölf Parteien – darunter die Apobank und die Prüfungsgesellschaft Forvis Mazars – verklagt.

Was droht den betroffenen Mitgliedern? Experten schätzen mögliche Rentenkürzungen von 20 bis 30 Prozent. Das VZB selbst schloss Einschnitte bei Rentenansprüchen und Beitragserhöhungen nicht mehr aus. Es wäre nicht das erste Mal: Bereits 2003 musste das VZB seine Renten um 16 Prozent kürzen. Diesmal ist das Ausmaß potenziell weitaus größer.

Erschwerend: Viele der betroffenen Zahnärzte haben sich aus der DRV befreien lassen und sind vollständig auf die Leistungen des VZB angewiesen – ohne Fallback-System.

Fall 2: Die Bayerische Versorgungskammer – groß, aber nicht unfehlbar

Die Bayerische Versorgungskammer (BVK) ist mit rund 117 Milliarden Euro Anlagevermögen und 2,7 Millionen Mitgliedern Deutschlands größtes Versorgungswerk – und verwaltet auch die Altersvorsorge mehrerer ärztlicher Versorgungseinrichtungen in Bayern und angeschlossenen Bundesländern.

Was ist passiert? Die BVK investierte rund 1,6 Milliarden Euro in US-amerikanische Immobilienprojekte – unter anderem in Bürogebäude und Hotelprojekte in mehreren US-Metropolen, darunter die Transamerica Pyramid in San Francisco. Entwicklungspartner war unter anderem der Immobilienentwickler Michael Shvo, der in den USA bereits wegen Steuerbetrugs verurteilt worden war. Berichte legen nahe, dass dieser Umstand intern bekannt oder zumindest erkennbar war.

Für das Geschäftsjahr 2024 wurden bereits 163 Millionen Euro abgeschrieben. Das weitere Verlustrisiko wird auf bis zu 690 Millionen Euro geschätzt – in neueren Meldungen auf rund 565 Millionen Euro. Die BVK räumte in der Folge Compliance-Verstöße ein, schaltete proaktiv die Staatsanwaltschaft München zur Prüfung strafrechtlicher Relevanz ein und kündigte ihren langjährigen Immobilienchef. Auch eine Münchner Anwaltskanzlei hat inzwischen eine Interessengemeinschaft betroffener Mitglieder gegründet und prüft Schadensersatzansprüche.

Wie schwer ist der Schaden im Vergleich zum VZB? Erheblich geringer. Die BVK verweist darauf, dass die betroffenen Investitionen weniger als 1,4 % des Gesamtvermögens ausmachen und die Gesamtrendite 2024 und 2025 trotzdem bei soliden 3,4 % liegt. Die Versorgungszusagen an Mitglieder seien nicht gefährdet. Das ist ein grundlegender Unterschied zum VZB, wo der Schaden die Hälfte des gesamten Kapitals aufgezehrt hat.

Trotzdem zeigt auch der BVK-Fall: Selbst ein professionell geführtes Versorgungswerk mit hundert Milliarden Euro Anlagevermögen ist nicht vor Fehlinvestitionen, Compliance-Brüchen und zweifelhaften Partnern gefeit.

Was beide Fälle gemeinsam haben: strukturelle Schwachstellen

So unterschiedlich die Schwere der beiden Fälle ist – die Ursachen überlappen sich erheblich.

Renditedruck in der Niedrigzinsphase.
Von Mitte der 2010er Jahre bis 2022 warfen klassische festverzinsliche Staatsanleihen kaum noch Erträge ab. Um Versorgungszusagen halten zu können, wichen viele Versorgungswerke in alternative, illiquide Anlagen aus – Immobilien, Private Equity, Infrastructure, Start-ups. Dort lauern höhere Renditechancen, aber auch deutlich höhere Verlustrisiken.

Ehrenamtliche Gremien ohne Investmentexpertise.
Versorgungswerke werden in der Selbstverwaltung durch Gremien geführt, die aus Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppe bestehen – also aus Zahnärzten, Ärzten, Apothekern. Diese verfügen über fachliche Exzellenz in ihrem Beruf, aber nicht unbedingt über die Investmentkompetenz, die für Multi-Milliarden-Portfolios mit illiquiden Anlagen erforderlich ist. Das VZB wagte sich laut Berichten mit rund 20 Mitarbeitern in Bereiche vor, die normalerweise großen institutionellen Investoren mit umfangreichen Teams vorbehalten sind.

Keine staatliche Haftung, kein Sicherungsfonds.
Anders als die gesetzliche Rentenversicherung – die staatlich subventioniert wird und deren Mittel durch den Bund abgesichert sind – sind Versorgungswerke auf sich allein gestellt. Es gibt keinen staatlichen Bail-out und keinen privaten Sicherungsfonds wie „Protektor” in der Lebensversicherungsbranche. Fällt ein Versorgungswerk in Schieflage, trägt die Mitgliedergemeinschaft das Risiko.

Fehlende Transparenzpflichten.
Versorgungswerke unterliegen keinen gesetzlichen Mindestanforderungen an Transparenz und Auskunft gegenüber ihren Mitgliedern. Viele Anlageentscheidungen werden in nicht-öffentlichen Gremien getroffen, Jahresabschlüsse sind nicht immer leicht zugänglich. Im Fall des VZB gab es über lange Zeit keine verlässliche Bewertung der eingegangenen Investments – Mitglieder erfuhren von der Schieflage erst, als das Ausmaß nicht mehr zu verbergen war.

Mögliche Interessenkonflikte und Vetternwirtschaft.
Im Fall des VZB ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit. Interne Strukturen, bei denen Entscheidungsträger gleichzeitig Begünstigte bestimmter Investments sein können, sind ein systemisches Risiko in selbstverwalteten Körperschaften ohne ausreichende externe Kontrolle.

Was das für Ärzte und ihre Altersvorsorge bedeutet

Das Versorgungswerk ist kein risikofreies Instrument.
Das ist die wichtigste Erkenntnis aus diesen Fällen. Pflichtbeiträge sind rechtlich betrachtet keine individuellen Spareinlagen, die im Insolvenzfall zurückgeforderst werden könnten. Sie fließen in ein kollektives System – mit allen Risiken, die kollektive Systeme mit sich bringen.

Freiwillige Mehreinzahlungen ins Versorgungswerk sollten kritisch geprüft werden.
Manche Versorgungswerke bieten die Möglichkeit, freiwillig höhere Beiträge zu leisten, um die spätere Rente zu erhöhen. Diese Einzahlungen unterliegen denselben Anlagerisiken wie Pflichtbeiträge – und im Fall einer Schieflage besteht kein individueller Anspruch auf Rückerstattung. Vor freiwilligen Zusatzbeiträgen sollte die finanzielle Lage des jeweiligen Versorgungswerks genau geprüft werden.

Diversifikation wird zum Sicherheitsnetz.
Ärzte, die ausschließlich auf das Versorgungswerk als Altersvorsorge setzen, tragen ein Konzentrationsrisiko. Private Vorsorgebausteine wie Rürup, ETF-Depot oder bAV reduzieren dieses Risiko – unabhängig davon, wie es dem Versorgungswerk in den nächsten Jahrzehnten ergeht.

Das eigene Versorgungswerk beobachten.
Nicht alle 18 ärztlichen Versorgungswerke sind gleich aufgestellt. Die öffentliche Berichterstattung, Jahresabschlüsse (sofern zugänglich) und Mitgliederversammlungen sind wichtige Informationsquellen. Mitglieder haben das Recht, Fragen zu stellen – und sollten dieses Recht nutzen.

Im Schadensfall rechtliche Optionen prüfen.
Falls das eigene Versorgungswerk Verluste erleidet, die auf nachweislich fehlerhafte oder rechtswidrige Anlageentscheidungen zurückgehen, können Schadensersatzansprüche gegen Entscheidungsträger rechtlich prüfenswert sein. Im Fall des VZB haben betroffene Mitglieder entsprechende Schritte bereits eingeleitet.

Ein Wort der Einordnung

Es wäre falsch, aus diesen Fällen zu schließen, dass berufsständische Versorgungswerke grundsätzlich unsichere Institutionen sind. Die überwiegende Mehrheit der 91 Werke arbeitet solide, hält ihre Versorgungszusagen ein und ist strukturell stabiler aufgestellt als das gesetzliche Rentensystem. Ärzte sind durch ihr Versorgungswerk im Vergleich zur DRV nach wie vor gut abgesichert.

Aber: Die VZB- und BVK-Fälle zeigen, dass die bisweilen romantische Vorstellung vom Versorgungswerk als sicherem Hafen korrigiert werden muss. Es handelt sich um komplexe Finanzinstitutionen, die erhebliche Summen an Kapitalmärkten anlegen – mit allen damit verbundenen Risiken. Wer das weiß, trifft bessere Entscheidungen für die eigene Altersvorsorge.

Häufige Fragen zu den Versorgungswerk-Skandalen

Sind ärztliche Versorgungswerke von den Skandalen betroffen?
Die prominentesten Fälle – VZB und BVK – betreffen primär zahnärztliche und gemischte Versorgungswerke. Allerdings verwaltet die BVK auch ärztliche Versorgungseinrichtungen in Bayern. Und die strukturellen Schwachstellen – fehlende Transparenz, ehrenamtliche Gremien, kein Sicherungsfonds – treffen auf alle berufsständischen Versorgungswerke zu, ärztliche eingeschlossen.

Können Rentenkürzungen bei ärztlichen Versorgungswerken passieren?
Ja, grundsätzlich schon – auch wenn es selten vorkommt. Die Satzungen der Versorgungswerke ermöglichen es den Gremien, Leistungsanpassungen vorzunehmen. Das VZB hat das bereits 2003 getan (–16 %) und steht jetzt erneut vor massiven Einschnitten. Als Mitglied eines Versorgungswerks hat man keinen individuellen, unveränderlichen Rentenanspruch in einer festen Höhe.

Was kann ich tun, wenn mein Versorgungswerk in Schieflage gerät?
Zunächst: Informieren. Jahresabschlüsse lesen, Mitgliederversammlungen besuchen, offizielle Kommunikation des Werkes verfolgen. Bei konkretem Verdacht auf rechtswidriges Handeln: Fachanwälte für Kapitalmarkt- oder Verwaltungsrecht einschalten. Präventiv: Private Altersvorsorge als unabhängigen Gegenpol aufbauen.

Sind meine Beiträge ins Versorgungswerk sicher?
Pflichtbeiträge sind keine individuellen Sparguthaben. Sie fließen in das kollektive Kapital des Versorgungswerks. Im Fall erheblicher Verluste kann das Werk Leistungen kürzen oder Beiträge erhöhen. Es gibt keine staatliche Einlagensicherung und keinen privaten Sicherungsfonds – das unterscheidet Versorgungswerke von privaten Lebensversicherern (die durch „Protektor” abgesichert sind) und von Bankeinlagen (Einlagensicherung bis 100.000 Euro).

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